1) Vermietungen sind nur mit der schriftlichen Bestätigung der Eigentümer rechtskräftig.
2) Vermietungen beginnen am Anreisetag ab 16 Uhr und enden am Abreisetag um 9 Uhr.
3) Wenn nicht anders vereinbart, darf das Ferienhaus nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl (+Haustieranzahl) belegt werden.
4) Rücktritt vom Mietvertrag durch den Reisegast:
Im Falle Ihres Rücktritts sind Sie berechtigt einen Eratzmieter zu stellen, der den geschlossenen Buchungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt (Umbuchung). In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.
Bei einem Rücktritt ohne Umbuchung:
– bis 6 Wochen vor Belegungsbeginn wird die geleistete Anzahlung vom Vermieter einbehalten.
– innerhalb 6 Wochen vor Belegungsbeginn, wenn das Ferienhaus nicht anderweitig vermietet werden kann, werden 90% des Gesamtpreises erhoben.
5) In Ihrem Interesse ist eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen.